Überregionales

Bundesverband ruft zusammen mit sieben weiteren Migrant*innenverbänden zur Wahl auf!

By 6. September 2017

Wählen zu dürfen ist ein Privileg!

Zur Bundestagwahl 2017 ruft der samo.fa Projektträger Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e.V. (NEMO) deshalb mit sieben weiteren Migrant*innenverbänden dazu auf, wählen zu gehen. Dazu haben wir von NEMO gemeinsam mit der Künstlerin Idil Nuna Baydar die Kampagne „Wählen oder nicht wählen“ ins Leben gerufen.

Mit dabei sind: Bundesverband russischsprachiger Eltern BVRE e.V.Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in DeutschlandFöderation Der Türkischen Elternvereine in Deutschland -Föted e.V.Kroatischer Weltkongress in DeutschlandTürkische Gemeinde in Deutschland / Almanya Türk Toplumu, DaMigraBund der Spanischen Elternvereine in der BRD e.VConfederación

Hintergründe & Infos zur Bundestagswahl am 24.9.2017

Was wird gewählt?
Am 24. September werden die Abgeordneten des deutschen Bundestags für die nächsten vier Jahre gewählt. Anschließend stimmen die gewählten Mitglieder des Parlaments für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

Wer darf wählen? 
In Deutschland dürfen nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen sowie EU-Staatsbürgerinnen. Letztere aber nur auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger ohne deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft hingegen dürfen überhaupt nicht in Deutschland wählen.

Wie wird gewählt? 
Die Erststimme – links auf dem Wahlzettel – entscheidet darüber, welcher/welche Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis in den Bundestag entsendet werden. Es gewinnen jeweils die Personen mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme – rechts auf dem Wahlzettel – stimmen wir für eine Partei, sie entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Die Parteien haben vorher über Listen festgelegt, wen sie über die Zweitstimme ins Parlament schicken.

Was wollen die Parteien? 
Auf folgenden Seiten lassen sich die eigenen Positionen mit denen der Parteien vergleichen:

Wo kann gewählt werden? 
Jede*r Wahlberechtigte bekommt eine Wahlbenachrichtigungskarte. Dort findet man auch den Hinweis zu seinem Wahllokal. Alternativ ist es möglich, per Briefwahl zu wählen. So funktioniert es: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/b/briefwahl.html

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